Wenn der Mensch plötzlich in eine Notsituation gerät…

Vor Kurzem geriet ein Hundebesitzer in unserem näheren Umfeld in eine plötzliche Notsituation.

Es ging dem alleine mit Hund lebenden Freund im einen Moment noch gut – im nächsten musste er für sich selbst einen Notarzt rufen, weil sich sein Gesundheitszustand plötzlich drastisch verschlechterte.
(Der Rettungswagen kam sehr schnell und mittlerweile ist unser Freund wieder wohlauf – zum Glück ein Happy End)

Auch wenn man nicht gerne darüber nachdenkt kann uns allen so etwas zu jeder Zeit und in jeder Situation passieren.
Ein Glück, wenn man nicht alleine ist oder noch rechtzeitig Hilfe holen kann – doch was passiert mit unserem geliebten Vierbeiner in einer solchen Situation?

In dem Beispiel, das ich oben kurz erwähnte hat die Ambulanz die Polizei verständigt, die wiederum dafür gesorgt hat, dass der Hund in ein Tierheim gebracht wurde.
Es ist toll, wichtig und richtig, dass unser System so funktioniert – das in einer Notsituation in der wir als Tierbesitzer nicht mehr in der Lage sind, uns selbst zu kümmern eine Maschinerie an läuft, die sicherstellt, dass sich jemand um unseren Liebling kümmert – und an dieser Stelle möchte ich auch DANKE sagen – an die Rettungskräfte, die die Polizei informieren, an die Polizei, die sich kümmert und schließlich natürlich auch an die Mitarbeiter in den Tierheimen, die mit so viel Liebe und Herzblut dafür Sorgen, dass Tiere aufgenommen und versorgt werden.

Als unser Freund wieder ansprechbar war habe ich ihm geholfen herauszufinden, wo seine Hündin untergebracht wurde und wie die süße Maus wieder nach Hause kommen kann. Wie mir aufgefallen ist, ist letzteres gar nicht so einfach.

Natürlich kann das Tierheim das Tier, das sie aufgenommen haben nicht einfach so irgendjemandem mitgeben.
Wenn der Besitzer es nicht selbst abholen kann, weil er zum Beispiel gesundheitlich noch immer eingeschränkt ist, muss zumindest eine unterschriebene Vollmacht vorgelegt werden, die dem Abholer zweifelsfrei bescheinigt, dass er im Auftrag des Besitzers handelt.

Nun war das in unserem Fall zum Glück sehr einfach zu bewerkstelligen, da der Freund bereits sehr schnell wieder ansprechbar und in der Lage war, das Dokument zu unterschreiben – was aber passiert, wenn ein Hundebesitzer längere Zeit nicht ansprechbar ist?

Zu der psychischen Belastung für das Tier, das evtl. einen Unfall miterlebt hat, dann von der Hauptbezugsperson getrennt und in ein Tierheim gebracht wird entstehen ja eben auch Kosten, die der Besitzer dann später übernehmen muss.

Wir vom Hundezentrum Hoffmann haben aus diesem Grund eine zwei-teilige „Notfallkarte“ erstellt, der erste Teil gibt den Rettern die Möglichkeit gibt, gleich die Vertrauensperson ausfindig zu machen, die sich im Falle eines Notfalls des Tieres oder der Tiere annehmen soll.

NOTFALLKARTE__1_Seite_

Natürlich haben die Einsatzkräfte in einem Notfall anderes zu tun als herum zu telefonieren – sollte es also trotzdem zu einer Situation kommen, ist im zweiten Teil der  Notfallkarte eine Vollmacht enthalten, die der Vertrauensperson die Möglichkeit gibt, das Tier unverzüglich wieder abzuholen.

NOTFALLKARTE__2_Seite

Wir empfehlen jedem, besonders aber Alleinstehenden Personen, beide Notfallkarten auszufüllen. Den ersten Teil immer bei sich zu tragen und den zweiten Teil ihrer Vertrauensperson auszuhändigen.

Wichtig ist zu beachten: Für das Tierheim / die Behörde zählt als Tierbesitzer, wer im Impfpass eingetragen ist.
Ist ein gemeinsamer Besitz nicht eingetragen, so ist eine Vollmacht auch in diesem Fall äußerst hilfreich.

HIER könnt ihr die Notfallkarte herunterladen

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